Mahnbescheid
Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids
Auch hier kann der Schuldner unterschiedlich reagieren.
- Zahlt er vollständig, so ist das Verfahren beendet. Bei einer nur teilweisen
Zahlung können sie wegen des Restbetrages die Zwangsvollstreckung betreiben, sofern der
Schuldner wegen des Restbetrages keinen Einspruch eingelegt hat.
- Er unternimmt nichts. In diesem Fall erhalten sie eine Ausfertigung des
Vollstreckungsbescheids, mit dem Sie dann einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung
ihrer Forderung beauftragen können.
- Er legt (teilweise) Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.
In diesem Fall wird über den Antrag aus dem Mahnverfahren nur in einem streitigen
Prozessverfahren entschieden. Die Überleitung ins streitige Verfahren müssen sie
eigens beantragen.