Von einer Entsendung spricht man immer dann, wenn ein Unternehmen einen Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin für mehrere Jahre ins Ausland schickt. Für diese Zeit bleibt das alte Arbeitsverhältnis bestehen, ruht aber. Der Arbeitnehmer wird in die ausländische Arbeitsorganisation eingegliedert und untersteht in der Regel dem Weisungsrecht des ausländischen Arbeitgebers, oftmals einer Tochtergesellschaft.
Für die Zeit der Entsendung wird ein so genannter Entsendevertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten während der Entsendung regelt.
Die Modalitäten der Entsendung sind oftmals sehr großzügig gestaltet und sollen dem Arbeitnehmer einen Anreiz bieten, den gewohnten, privaten und beruflichen Lebensbereich aufzugeben. Legt Ihnen Ihre Firma einen Entsendungsvertrag vor, sollten Sie darauf achten, dass dieser mindestens folgende Regelungen enthält:
Aufgabenbereich
Der zukünftige Aufgabenbereich sollte möglichst konkret beschrieben werden, einschließlich der fachlichen und disziplinarischen Befugnisse. Es sollte auch klar formuliert sein, wem Sie unterstellt sind und an wen Sie berichten.
Dauer der Entsendung
Diese beträgt üblicherweise zwischen zwei und vier Jahren mit der Option zur ein- oder mehrmaligen Verlängerung. Hier ist auch die Rückrufmöglichkeit durch den Arbeitgeber zu regeln. Die ordentliche Kündigung kann während der Dauer der Entsendung ausgeschlossen werden.
Bezüge
Die Gesamtbezüge werden regelmäßig aufgegliedert in monatliches Grundgehalt, Auslandszulage, Prämie, Tantieme und so weiter. Die Auszahlung kann in Euro und / oder der Landeswährung erfolgen. Hier sollte auch eine jährl. Gehaltsanpassung sowie der maßgebende Wechselkurs angegeben werden. Eventuell können Sie auch eine Nettogehaltszusage durchsetzen.
Steuern
Hier ist ein Hinweis auf geltende, steuerliche Regelungen und auf das gegebenenfalls anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat erforderlich.
Sozialversicherung
Auf die während der Entsendung weiter anwendbare, deutsche Sozialversicherung sollten Sie ebenfalls achten. Am wichtigsten ist hier die Krankenversicherung.
Nebenleistungen
Meist werden zusätzlich Anreize geboten wie Firmenfahrzeug, Mietübernahme oder Mietzuschuss, Übernahme von Schul- und Kindergartenkosten, Sprachkurse, Nachteilsausgleich durch steuerlich anerkannte Sätze für den Verpflegungsmehraufwand.
Reisekosten
An dieser Stelle erfolgt eine Regelung über notwendig werdende Dienstreisen sowie über private (jährliche) Hin- und Rückflüge für Sie und Ihre Familie.
Erkrankung und Unfall am Arbeitsort
Eventuell ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Sie und Ihre Familie erforderlich. Möglicherweise erhalten Sie auch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers bei Invalidität und Tod, Abschluss weiterer Versicherungen bei Freizeitunfall, Haftpflicht, Kfz-Versicherung, Hausrat, Reisegepäck und Umzug.
Notfälle
Wichtig sind auch Regelungen für Fälle höherer Gewalt (Rückruf, Kosten, et cetera) sowie ein finanzieller Ausgleich bei nicht verschuldeter Freiheitseinschränkung.
Arbeitszeit / Urlaub
Hier werden Sie sich an die am ausländischen Aufenthaltsort geltenden, gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Gepflogenheiten anpassen müssen. Die Dauer des Urlaubs ist allerdings Verhandlungssache. Oftmals werden - wie in Deutschland üblich - 30 Tage vereinbart.
Umzugskosten
Die Firma übernimmt regelmäßig die Kosten für Umzug und Transportversicherung, einschließlich der Rückreisekosten.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Für die allermeisten Auslandstätigkeiten ist vorab eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hier hilft Ihnen Ihr Arbeitgeber oder er übernimmt diese Formalitäten ohnehin.
Rückkehrklausel
Ihnen sollte bei Ihrer Rückkehr zumindest die Weiterbeschäftigung in Ihrer Position vor Antritt des Auslandseinsatzes zugesichert werden. Besser wäre eine Stelle in Deutschland, die hinsichtlich Verantwortungsbereich, Einkommen und Anforderungen Ihren im In- und Ausland gesammelten Erfahrungen und Leistungen entspricht. Besonders vorteilhaft wäre, wenn Ihnen bei Ihrer Rückkehr eine bestimmte Position (beruflicher Aufstieg) fest zugesichert wird.
Geltung einer bestimmten Rechtsordnung
Im Arbeitsvertrag sollte stets die Geltung deutschen Rechts vereinbart werden.
Gerichsstandsvereinbarung
Regelmäßig besteht Ihr Arbeitgeber darauf, daß als Gerichtsstand der Sitz des Arbeitgebers in Deutschland vereinbart wird. Zulässig sind aber auch andere Gerichtsstandsvereinbarungen, etwa Ihr Wohnsitz.
Betriebliche Altersversorgung
Im Entsendungsvertrag sollte auch die Fortgeltung der betrieblichen Altersversorgung enthalten sein, einschließlich der Frage, ob während der Auslandstätigkeit die Beiträge hierzu entrichtet werden oder ob für diese Zeit nur die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird.